Überspannungsschutz ist Pflicht!
Ende der Übergangsfrist
Achtung: Am 14.12.2018 ist die Übergangsfrist für die DIN VDE 0100-443/-534 abgelaufen.
Damit ist Überspannungsschutz nun im privaten Wohnungsbau und im kleinen Gewerbebau grundsätzlich Pflicht.
Alle Anlagen, die vor der Veröffentlichung der beiden Normen, also am 01.10.2016, geplant aber noch nicht fertiggestellt wurden, müssen nun an diese Normen angepasst, ggf. nachgerüstet werden.
Auch in bestehenden Gebäuden, wo die Elektroinstallation modernisiert wird.